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OLG Hamburg (4 U 66/95) | Datum: 29.11.1995
Soweit die Beklagten nunmehr vortragen, der Kläger habe die Herausgabe des von ihnen selbst genutzten Grundstücksteiles als Teilleistung angenommen, führt dies nicht zu einer Herabsetzung der Nutzungsentschädigung. Aus [...]