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BayObLG (2Z BR 55/95) | Datum: 12.10.1995
Die Antragstellerin und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die aus zwei aneinander gebauten Häusern (Doppelhaushälften) in einer ländlichen Gegend besteht. Der inzwischen volljährige Sohn [...]