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BayObLG (2Z BR 1/95) | Datum: 15.02.1995
I. Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird. Dem Antragsteller gehören eine Wohnung, fünf Hobbyräume und ein [...]