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OLG Köln (19 U 84/94) | Datum: 16.12.1994
Die zulässige Berufung der Klägerin hat anders als die Anschlußberufung teilweise Erfolg. Der zwischen den Parteien geschlossene Mietvertrag über eine Fernsprech-Nebenstellenanlage vom 31.3. 1987 ist wirksam [...]