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BayObLG (2Z BR 93/93) | Datum: 20.01.1994
I. Die Antragsteller und der Antragsgegner sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer Wohnanlage, die aus Wohnungen und gewerblich genutzten Einheiten besteht. Der Miteigentumsanteil des Antragsgegners ist in der [...]