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BayObLG (2Z BR 8/94) | Datum: 14.04.1994
I. Die Antragsteller und der Antragsgegner sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer Wohnanlage. Dem Antragsgegner gehören drei Teileigentumseinheiten im Keller, die er als Lagerräume nutzt. Bereits im Jahr 1986 war [...]