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BayObLG (2Z BR 122/93) | Datum: 24.02.1994
I. Der Beteiligten gehört ein Wohnungseigentum, das im Grundbuch so beschrieben ist: 138,2775/1000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück ... verbunden mit dem Sondereigentum an den Wohnungen Aufteilungsplan Nr. 13 und [...]