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OLG Köln (11 U 68/94) | Datum: 03.08.1994
Die zulässige Berufung der Beklagten ist begründet. Die Beklagte hat den Mietvertrag vom 09./11.09.1991 mit ihrem Schreiben vom 03. 08.1992 wirksam aus wichtigem Grund gekündigt. Damit war das Vertragsverhältnis [...]