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AG Görlitz (4 C 0006/94) | Datum: 02.06.1994
Die zulässige Klage ist unbegründet. Der Klägerin stand zwar zunächst die eingeklagte Mietzinsforderung in Höhe von 465,68 DM gem. § 535 Satz 2 BGB zu, dieser Anspruch ist jedoch durch die Aufrechnung der Beklagten in [...]