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Die Verwirklichung der Erwartung des Mieters, in dem Mietobjekt als Unternehmer Gewinne und nicht Verluste zu erwirtschaften, ist dem typischen Risikobereich des Mieters zuzuordnen, weshalb sie regelmäßig auch nicht Geschäftsgrundlage sein kann.
Die Entscheidung ist rechtskräftig. OLGReport-Düsseldorf 1994, 230 [...]