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OLG Düsseldorf (10 U 129/93) | Datum: 03.02.1994
1.) Gemäß § 126 Abs. 2 Satz 1 BGB gilt für die Wahrung der Schriftform bei einem Vertrag das Erfordernis der Einheitlichkeit der Urkunde, denn die Unterzeichnung der Parteien muß auf der selben Urkunde erfolgen. [...]