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AG Kassel (802 C 2502/92) | Datum: 14.07.1993
Die Beklagte ist Mieterin in der Eigentumswohnung des Klägers in F., O. Die monatliche Miete beläuft sich auf 570 DM zuzüglich Nebenkostenvorauszahlung in Höhe von 180 DM. Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 1985 [...]