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LG Mannheim (4 S 83/93) | Datum: 01.12.1993
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen (abgekürzt) I. Die Berufung ist zulässig und begründet. Durch die Kündigungsschreiben vom 29.8.1991 und vom 31.03.1992 wurde das Mietverhältnis [...]