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LG Köln (10 S 359/93) | Datum: 25.10.1993
Die Berufung ist gemäß § 519 b ZPO als unzulässig zu verwerfen, denn im vorliegen Fall ist die gemäß § 511 a Abs. 1 Satz 1 ZPO erforderliche Berufungssumme von mehr als 1.500 DM nicht erreicht. Der Wert der [...]