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OLG Köln (3 U 219/92) | Datum: 02.04.1993
Die zulässige Berufung des Beklagten, die sich nur gegen die Verurteilung zur Zahlung des vollen Mietzinses und die zuerkannte Verzugszinshöhe wendet, hat mit Ausnahme der Höhe des Zinsbegehrens in der Sache keinen [...]