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1. Die Eigenbedarfskündigung eines unbefristeten Mietverhältnisses zugunsten eines Angehörigen des Vermieters ist nicht wegen widersprüchlichen Verhaltens rechtsmißbräuchlich im Falle, daß der Angehörige bei Abschluß des Mietvertrages die Anmietung der Räumlichkeiten wegen finanzieller Schwierigkeiten ablehnt und den Nutzungswunsch erst einige Jahre nach Abschluß des Mietvertrages äußert. 2. Die Interessen der wirtschaftlich unabhängigen, in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Mieter treten hinter den Wunsch des Vermieters, die sechsköpfige Familie eines Angehörigen angemessen unterzubringen, als weniger gewichtig zurück.
Abl. Anmerkung von Rechtsanwalt Karl-Dieter Sommerfeld, Köln, in WuM 1992, 544 WuM 1992, 542 [...]
Ein Wohnungseigentümer kann gegen den Anspruch der übrigen Wohnungseigentümer auf anteilsmäßige Kostentragung gemäß § 16 Abs. 2 WEG nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist oder auf Notgeschäftsführung beruht; das gilt auch dann, wenn die Aufrechnung durch einen bereits ausgeschiedenen Wohnungseigentümer erfolgt.
MDR 1993, 144 NJW 1993, 148 NJW-RR 1993, 148 WuM 1992, 640 [...]