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OLG Frankfurt/Main (20 W 230/91) | Datum: 25.08.1992
Die weitere Beschwerde ist zulässig, in der Sache aber nicht begründet. Der angefochtene Beschluß beruht nicht auf einer Gesetzesverletzung, worauf allein er nachzuprüfen war. Die Annahme des Landgerichts, daß im [...]