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BFH (VIII R 3/89) | Datum: 13.10.1992
I. Am Stammkapital der T-GmbH von insgesamt 100.000 DM war der Kläger und Revisionskläger (Kläger) zunächst mit 50.000 DM beteiligt. 1976 übertrug er einen Teil seines Geschäftsanteils (25.000 DM) schenkungsweise auf [...]