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BezirksG Erfurt (1 S 47/91) | Datum: 13.04.1992
Die in förmlicher Hinsicht nicht zu beanstandende Berufung bleibt in der Sache erfolglos. Den Klägern steht ein Räumungs- und Herausgabeanspruch gegen den Beklagten nicht zu, weil dem ein Besitzrecht des Beklagten aus [...]