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BayObLG (2Z BR 4/92) | Datum: 02.04.1992
I. Die Antragstellerin und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer aus über 400 Eigentumseinheiten bestehenden Wohnanlage. § 12 Abs. 4 Satz 2 der Gemeinschaftsordnung ( GO ) lautet: Eine nicht vom Verwalter [...]