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KG (2 W 1331/92) | Datum: 30.03.1992
Die nach § 25 Abs. 2 GKG zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Streitwert mit dem angefochtenen Beschluß, auf den hin es sich für örtlich (richtig entsprechend den Gründen des [...]