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»Eine Vorlage zum Rechtsentscheid in Wohnraummietsachen ist unzulässig, wenn die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklären, und zwar auch dann, wenn die Erledigungserklärungen erst nach Beschlußfassung über die Vorlage abgegeben werden.«
OLG Hamm (30 RE-Miet 3/91) | Datum: 30.07.1991
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