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OLG Hamburg (2 W 54/89) | Datum: 14.01.1991
I. Die Wohnanlage besteht in erster Linie aus einem Hochhaus mit 24 Geschossen, das 1974 bezugsfertig wurde. Zur Ausstattung des Gebäudes gehörte eine Luftleiter-Gemeinschaftsantennenanlage, die in § 3 Abs. 3 der [...]