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OLG Hamburg (2 Wx 22/90) | Datum: 18.09.1991
I. In der Wohnanlage werden zum Abstellen und Parken von Kraftfahrzeugen zum Sondereigentum gehörende Garagen sowie Abstellplätze und eine Straße - beides in gemeinschaftlichem Eigentum -benutzt. In der von der [...]