Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
LG Köln (10 S 8/91) | Datum: 20.03.1991
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen Die zulässige Berufung ist insoweit begründet, als der Beklagte zur Zahlung der geltend gemachten Heiz- und Nebenkosten in Höhe von 963,08 DM [...]