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1. Zur Zulässigkeit einer Anschlußrechtsbeschwerde in WEG-Sachen. 2. Ein unzulässiges Rechtsmittel wird nicht dadurch zulässig, daß es sich auf den Grundsatz der Verletzung rechtlichen Gehörs stützt. 3. Hat das Rechtsbeschwerdegericht in der Hauptsache entschieden, ist dagegen in der Regel auch nicht Gegenvorstellung möglich. 4. Der Geschäftswert in WEG-Sachen bestimmt sich nach dem Interesse der am Verfahren Beteiligten und wird durch das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen festgesetzt.
Vorinstanz: LG München I, DWW 1990, 339 MDR 1991, 61 WuM 1990, 622 [...]
1. Die Feststellung, ob die Eigentümerversammlung einen Beschluß gefaßt hat und wie dieser auszulegen ist, obliegt dem Wohnungseigentumsgericht. 2. Können die beweiserheblichen Tatsachen durch Freibeweis festgestellt werden, ist eine förmliche Beweisaufnahme nicht erforderlich. 3. Hat die Eigentümerversammlung einen bereits früher gefaßten inhaltsgleichen Beschluß später erneut bestätigt, kann der früher gefaßte Beschluß zumindest dann nicht mehr angefochten werden, wenn der später gefaßte rechtswirksam geworden ist.
Vorinstanz: LG Nürnberg-Fürth, Wohnungseigentümer 1991, 39 [...]