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1. Zur Zulässigkeit einer Anschlußrechtsbeschwerde in WEG-Sachen. 2. Ein unzulässiges Rechtsmittel wird nicht dadurch zulässig, daß es sich auf den Grundsatz der Verletzung rechtlichen Gehörs stützt. 3. Hat das Rechtsbeschwerdegericht in der Hauptsache entschieden, ist dagegen in der Regel auch nicht Gegenvorstellung möglich. 4. Der Geschäftswert in WEG-Sachen bestimmt sich nach dem Interesse der am Verfahren Beteiligten und wird durch das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen festgesetzt.
Vorinstanz: LG München I, DWW 1990, 339 MDR 1991, 61 WuM 1990, 622 [...]
1. Wer eine bauliche Anlage auf einem Grundstücksteil errichtet, der einem anderen Wohnungseigentümer als Sondernutzungsfläche zusteht, kann auf Beseitigung der baulichen Anlage in Anspruch genommen werden (§ 1004 Abs. 1 BGB, § 15 Abs. 3 WEG). 2. Ist die mit dem Rechtsvorgänger vereinbarte Nutzungsgrenze nicht im Grundbuch eingetragen, kann sich der Antragsgegner hierauf nicht berufen.
Vorinstanz: LG München II, DWW 1990, 339 WuM 1991, 305 [...]