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1. Wer eine bauliche Anlage auf einem Grundstücksteil errichtet, der einem anderen Wohnungseigentümer als Sondernutzungsfläche zusteht, kann auf Beseitigung der baulichen Anlage in Anspruch genommen werden (§ 1004 Abs. 1 BGB, § 15 Abs. 3 WEG). 2. Ist die mit dem Rechtsvorgänger vereinbarte Nutzungsgrenze nicht im Grundbuch eingetragen, kann sich der Antragsgegner hierauf nicht berufen.
Vorinstanz: LG München II, DWW 1990, 339 WuM 1991, 305 [...]