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LG Köln (10 S 470/89) | Datum: 02.05.1990
Die Berufung ist zulässig, aber unbegründet, weil die Klage nach dem eigenen Vorbringen des Klägers unbegründet ist. Hinsichtlich der Kosten des Räumungsprozesses (vgl. Schriftsatz des Klägers vom 26.6.89 am Ende) [...]