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1. Soll einem Wohnungseigentümer ein Teil des Gemeinschaftseigentums zur alleinigen Nutzung unter Ausschluß des Mitgebrauchs der anderen Eigentümer überlassen werden, bedarf dies der Zustimmung sämtlicher Eigentümer. 2. Es stellt keinen dem Interesse der Gesamtheit der Eigentümer nach billigem Ermessen entsprechenden Gebrauch dar, wenn auf dem Gang einer Ferienappartementanlage ein Getränkeautomat aufgestellt wird.
Vorinstanz: LG Kempten (Allgäu), NJW-RR 1990, 1104 Wohnungseigentümer 1990, 114 WuM 1990, 606 [...]