Sortieren nach
1. Der Verwalter kann, sofern weder Gemeinschaftsordnung noch Einzelvollmacht etwas anderes bestimmen, hinsichtlich der ihm erteilten Abstimmungsvollmacht eine Untervollmacht erteilen. 2. Im Falle der Nichtladung eines Eigentümers zur Versammlung sind die dort gefaßten Beschlüsse nur dann für ungültig zu erklären, wenn festgestellt ist, daß sie bei ordnungsgemäßer Ladung so nicht gefaßt worden wären. 3. Themenkreise von erheblicher Bedeutung können nicht unter dem Tagesordnungspunkt 'Verschiedenes' behandelt und beschlossen werden.
Vorinstanz: LG Nürnberg-Fürth, NJW 1991, 2649 NJW-RR 1990, 784 WuM 1990, 321 [...]
»Besitzschutzansprüche als Alleinbesitzer kann ein Wohnungseigentümer gegenüber anderen Wohnungseigentümern nur geltend machen, soweit er alleinigen Teilbesitz-hat. Dies kann auf Grund seines Sondereigentums gegeben sein oder auf Grund eines Sondernutzungsrechts, das die übrigen Wohnungseigentümer vom Mitgebrauch gemeinschaftlichen Eigentums völlig ausschließt.«
BayObLGZ 1990 Nr. 27 BayObLGZ 1990, 115 NJW-RR 1990, 1105 [...]
1. Der Verwalter hat das Protokoll über die Eigentümerversammlung so rechtzeitig herstellen und ggf. zu versenden, daß den Wohnungseigentümern bis zum Ablauf der Anfechtungsfrist ein Zeitraum von einer Woche verbleibt. 2. Wurde ein Anfechtungsverfahren ersichtlich nur deshalb in Gang gesetzt, weil der Verwalter das Protokoll über die Eigentümerversammlung nicht innerhalb der Anfechtungsfrist verschickt hat, kann dieser Umstand bei der Kostenentscheidung nach Rücknahme einer sofortigen Beschwerde berücksichtigt werden.
Vorinstanz: LG München I, JurBüro 1990, 1039 WuM 1990, 322 [...]
»Hat ein Wohnungseigentümer alle Beschlüsse einer Eigentümerversammlung vorsorglich angefochten, weil das Protokoll innerhalb der Anfechtungsfrist nicht angefertigt worden ist, und hat er den Antrag sogleich wieder zurückgenommen, nachdem er das Protokoll nach Ablauf der Anfechtungsfrist erhalten hat, so kann es der Billigkeit entsprechen, dem Verwalter die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.«
Vorinstanz: LG Kempten (Allgäu), JurBüro 1990, 1211 WuM 1990, 322 [...]