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OLG Düsseldorf (5 Ss (OWi) 475/89 - (OWi) 197/89 I) | Datum: 15.01.1990
»... Nach § 9 Abs. 1 LImSchG [Nordrh.-Westf.] sind von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind. Zu »Betätigungen« im Sinne dieser Vorschrift zählt als »aktives Tun« [...]
OLG Düsseldorf (10 U 96/89) | Datum: 11.01.1990
I. Die zulässige Berufung des Klägers hat auch in der Sache Erfolg. Der Beklagte ist infolge der vom Kläger erhobenen Einrede der Verjährung an der Geltendmachung des nach Grund und Höhe unstreitigen [...]