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BGH (II ZR 117/89) | Datum: 11.12.1989
»... Die Klage ist deswegen unzulässig, weil die als Verwalter auftretenden Eheleute nicht wirksam als solche bestellt worden und deshalb nicht in der Lage sind, die Wohnungseigentümer zu vertreten. Wie der V. [...]