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BGH (V ZB 22/89) | Datum: 21.12.1989
I. Die Beteiligten sind Wohnungs- und Teileigentümer einer aus vier Wohnhäusern und fünf Garagen bestehenden Wohnungseigentumsanlage. Der Antragstellerin gehört die Garage Nr. 2, dem Antragsgegner die Garage Nr. 1. In [...]