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LG Hamburg (16 S 208/89) | Datum: 19.12.1989
A. Die Kammer sieht von der Darstellung des Tatbestandes ab (§ 543 Abs. 1 ZPO ). B. Die zulässige Berufung ist nur teilweise begründet. Der Kläger hat noch einen Anspruch auf Zahlung restlicher Miete für August 1987 [...]