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BVerfG (1 BvR 1188/89) | Datum: 05.12.1989
I. 1. Unzulässig ist die Verfassungsbeschwerde, soweit sich die Beschwerdeführer dagegen wenden, daß sie erst in der mündlichen Verhandlung auf die mögliche Anwendbarkeit der §§ 135 BGB sowie 23 und 24 ZVG hingewiesen [...]