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OLG Hamburg (4 U 66/89) | Datum: 20.12.1989
Zur Begründung seiner Entscheidung nimmt der Senat gemäß § 543 Abs. 1 ZPO zunächst auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug. Die zulässige Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 28. [...]