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BVerfG (1 BvR 1094/89) | Datum: 20.09.1989
I. Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin von zwei im gleichen Komplex gelegenen je etwa 130 qm großen, vermieteten Wohnungen. Sie kündigte beide Mietverhältnisse. Eine Wohnung wollte sie mit ihrer fünfköpfigen [...]