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OLG Zweibrücken (3 W 72/89) | Datum: 10.07.1989
I. Die Beteiligten sind die Teil- und Wohnungseigentümer der im Beschlusseingang bezeichneten Anlage, die aus 19 Wohnungen und 3 Ladenlokalen besteht. Das im Aufteilungsplan mit I bezeichnete Teileigentum, ein [...]