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LG Kassel (1 T 80/89) | Datum: 11.07.1989
Die Beschwerde des Beklagten gegen den die Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des Amtsgerichts Kassel vom 14.03.89 ist gemäß § 127 Abs. 2 ZPO zulässig, und sie hat auch in der Sache Erfolg. Dem Beklagten konnte [...]