Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
LG Frankfurt/Main (2/21 O 424/88) | Datum: 06.03.1989
Die Beklagten feierten am 09.07.1988 ab 18.00 Uhr auf ihrem, dem Grundstück des Klägers benachbartem Grundstück ein Gartenfest. Gegen 22.00 Uhr wurde das Fest in den Keller der Beklagten verlegt. Die Tür zum Garten [...]