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LG Frankfurt/Main (2/11 S 133/88) | Datum: 10.01.1989
Die Beklagte bewohnt aufgrund eines Mietvertrages vom 16.08.1974 eine Wohnung im Hause ..., .... Die Klägerin hat das Haus zu Eigentum am 03.06.1987 erworben. Bereits am 26.04.1987 unterschrieb die Beklagte eine [...]