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BayObLG (BReg 2 Z 100/88) | Datum: 11.11.1988
Der AntrG. benutzte die streitige Wohnung Nr. 8 zunächst zulässigerweise als Nebenraum für seine in der Wohnung Nr. 4 betriebene Zahnarztpraxis. Als sein Sohn in der Wohnung Nr. 8 eine selbständige Zahnarztpraxis [...]
BayObLG (BReg 2 Z 114/88) | Datum: 24.11.1988
»... Wohnungseigentümer ist nur die AntrG. zu 2, eine Kommanditgesellschaft. Die AntrG. zu 1 ist als Komplementär-GmbH der AntrG. zu 2 selbst nicht Wohnungseigentümer. Die AntrG. zu 1 wird auf Zahlung des verlangten [...]