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LG Düsseldorf (21 S 42/88) | Datum: 09.09.1988
Die Berufung der Beklagten ist zulässig. Die Berufungsbeschwerde richtet sich nach dem angefochtenen Urteil Stattgeben der Klage und Abweisung der Hilfswiderklage und beträgt insgesamt 750 DM. (Davon unabhängig beträgt [...]