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LG Hamburg (7 S 79/88) | Datum: 09.06.1988
Die zulässige Berufung ist nachzu vollen Umfangs unbegründet. Aus der Bürgschaftsverpflichtung des Beklagten zu 2) vom 31. Juli 1985 (Anl. K 2) kann die Klägerin über den Betrag von 865,38 DM hinaus keine Rechte [...]