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KG (24 W 4878/87) | Datum: 20.04.1988
»Für die Zuweisung einer Streitigkeit in das Verfahren nach § 43 WEG [WohnEigG] ist allein maßgebend, daß der geltend gemachte Anspruch seine Grundlage im gemeinschaftlichen Eigentum hat. Zur Entscheidung über [...]