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BayObLG (BReg 2 Z 68/86) | Datum: 25.06.1987
»... Der Antragsteller hat gemäß § 21 Abs. 4 WEG [WohnEigG] einen Anspruch darauf, daß künftige Eigentümerversammlungen nicht am Sonntagvormittag vor 11 Uhr stattfinden [es sei denn, daß ein besonderer Ausnahmefall [...]
BayObLG (BReg 2 Z 39/86) | Datum: 25.06.1987
»... Der Verwalter [Antragsgegner] ist verpflichtet, die für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen (§ 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG [WohnEigG]). [...]
BayObLG (BReg 2 Z 34/87) | Datum: 03.06.1987
(b) »... Nach § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG [WohnEigG] bedarf eine bauliche Veränderung .. grundsätzlich der Zustimmung aller Wohnungseigentümer; entbehrlich ist nach Satz 2 lediglich die Zustimmung derjenigen [...]