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BGH (I ARZ 746/85) | Datum: 06.02.1986
Der Bundesgerichtshof hat bereits wiederholt entschieden, daß für die Festsetzung der Vollstreckungskosten nicht das Vollstreckungsgericht, sondern gemäß § 103 Abs. 2 ZPO das Prozeßgericht des ersten Rechtszugs [...]