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BayObLG (BReg 2 Z 98/84) | Datum: 31.01.1985
»... Die Wohnungseigentümer waren in ihrer Entscheidung frei. An die in der Versammlung vom 8. 10. 1983 über die Ablösung des Verwalters gefaßten Beschlüsse waren sie nicht in der Weise gebunden, daß es ihnen verwehrt [...]
BayObLG (2 Z 112/84) | Datum: 21.02.1985
»... Der Notkamin [an den der AntrSt. einen offenen Kamin angeschlossen hat] ist gemeinschaftliches Eigentum (§ 1 Abs. 5 WohnEigG) aller Wohnungs- und Teileigentümer. Er ist erkennbar dazu bestimmt, nicht nur einem [...]
BayObLG (2 Z 2/85) | Datum: 10.10.1985
»... Es steht nicht in der Kompetenz der Eigentümerversammlung, Zinsen in Höhe von 1 Promille pro Tag, das sind 36,5 % pro Jahr, für rückständige Anteile an den Kosten und Lasten nach § 16 WEG [WohnEigG] zu [...]
BayObLG (BReg 2 Z 2/85) | Datum: 10.10.1985
BayObLGZ 1985, 345 MDR 1986, 149 NJW-RR 1986, 179 WuM 1986, 28 ZMR 1985, 421 [...]