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OLG Düsseldorf (3 U 9/85) | Datum: 26.06.1985
Es gilt nicht der Grundsatz der Meistbegünstigung, d.h. die Berufung gegen ein fälschlicherweise als solches erlassenes Versäumnisurteil ist nicht statthaft. Gegen ein solches Versäumnisurteil ist immer Einspruch [...]